Mast
Wir führen Inspektions-, Wartungs-, Montage- und Demontagearbeiten durch. Wir fertigen, verkaufen, montieren und erstellen Konstruktionsberechnungen.
Als Eigentümer eines Mastes sind Sie dafür verantwortlich, dass dieser regelmäßig überprüft und gewartet wird, um Unfälle zu vermeiden.


Mast- und Pfahlarbeiten (AFS 2000:6) sind die Vorschriften zu beachten. Darin heißt es u. a.:
"3 § Wer für einen Arbeitsplatz mit einem oder mehreren Masten verantwortlich ist, muss diese gut instand halten und Unfälle durch regelmäßige Inspektionen der Anlage verhindern. Die Inspektion erstreckt sich auf Verschleiß, Korrosion, Erosion, Alterung und Ermüdung der Konstruktionsmaterialien, Fundamente, Verstrebungen und dergleichen. Die Zeitabstände zwischen den Inspektionen werden unter Berücksichtigung der geografischen Lage, der klimatischen Bedingungen, der Bodenbeschaffenheit und der Beschaffenheit des Baumaterials festgelegt und in einem Plan dokumentiert. Führt die Inspektion dazu, dass der Zugang zu dem Mast oder der Stange bis zum Ergreifen von Maßnahmen untersagt wird, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Holzmasten sind ebenfalls auf Fäulnisschäden zu untersuchen und gemäß den §§ 30-37 zu kennzeichnen. 4 § Ein Mast muss in der Regel über eine feste Zugangsvorrichtung verfügen oder für den Anschluss an eine mobile Zugangsvorrichtung vorbereitet sein. Die Zugangsvorrichtung muss einen sicheren Zugang zum Mast ermöglichen. 5 Wenn es aus besonderen Gründen erforderlich ist, muss ein Mast mit einem umgebenden Risikobereich mit Warnschildern versehen werden, die diejenigen, die den Risikobereich betreten wollen, vor den dort bestehenden Risiken oder Gefahren warnen und sie über das geltende Zugangsverbot oder das Erfordernis einer Schutzausrüstung informieren. Bei vorübergehendem Bedarf kann die Kennzeichnung jedoch durch eine postierte Wache ersetzt werden."
Lesen Sie hier mehr bei der schwedischen Behörde für Arbeitsumwelt

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